Ist eine Kostenübernahme für Osteopathie möglich?

Privatversicherungen und Heilpraktikerzusatzversicherungen

Je nach Tarif übernehmen diese Versicherungen in der Regel die Behandlungskosten. Sie benötigen kein Rezept, da es sich hier um eine Heilpraktikerleistung handelt.

Beihilfe

Die Beihilfe des Landes Schleswig-Holstein übernimmt seit Februar 2025 grundsätzlich keine Heilpraktikerleistungen. Davon sind daher auch die osteopathischen Behandlungen betroffen.

 

Gesetzliche Versicherungen

Viele gesetzliche Versicherungen übernehmen die Kosten anteilig. Häufig werden für 6 Behandlungen pro Jahr, jeweils 80 % der Kosten - höchstens jedoch 60 EUR pro Behandlung, übernommen. Es sind aber auch andere Kostenübernahmemodelle möglich. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen fordern zudem eine ärztliche Verordnung über Osteopathie. Diese kann formlos, z.B. auf einem Privatrezept, erfolgen. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über die jeweiligen Bedingungen zur Kostenübernahme.

Aktuelle Informationen dazu finden SIe auf der folgenden Seite:

www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

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