Was ist ein Privatrezept?
Für den Privatbereich gibt es keine Budgetierung. Im Prinzip kann Ihnen der Arzt soviel verordnen wie er möchte, ohne mit einem Regress (wie im Kassenbereich) rechnen zu müssen.
Grundsätzlich ist es so, dass wir - als Heilmittelerbringer - mit Ihnen einen Honorarvereinbarung schließen.
Es existiert keinerlei vertragliche Bindung zwischen uns und Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) und es gibt auch keine verbindliche Gebührenordnung für den Bereich der PKV.
Das Amtsgericht Köpenick hat im Mai 2012 entschieden, dass eine Abrechung von physiotherapeutischen Leistungen bis zum 2,3-fachen VDEK-Satz gerechtfertigt ist und nicht von der PKV gekürzt werden darf, sofern es keine zusätzliche vertragliche Vereinbarung bezüglich einer Obergrenze für Kostenerstattungen gibt. Das Bundesinnenministerium hat bereits 2004 allen Beamten empfohlen, eine Zusatzversicherung abzuschließen, da die beihilfefähigen Höchstbeträge nicht kostendeckend sind.
Wir berechnen für alle Privatleistungen (mit Rezept) den 1,5-fachen VDEK-Satz!
Dieser Satz liegt über dem derzeit gültigen beihilfefähigen Höchstsatz, so dass Beihilfepatienten mit einem Eigenanteil rechnen müssen, wenn die Differenz nicht durch die PKV ausgeglichen wird.
Nach Abschluss der Behandlung bekommen Sie von uns eine entsprechende Rechnung.