Osteopathie
Mit der Osteopathie wollen wir Ihrem Körper helfen sein Gleichgewicht zu finden.

Osteopathie

Die Osteopathie ist ein auf drei Säulen basierendes Konzept. Sie konstituieren sich aus dem parietalen System (Muskeln und Gelenke), dem visceralen System (innere Organe) und dem craniosacralen System (Beziehung zwischen Schädel und Kreuzbein). In der Behandlung verschmelzen alle drei Systeme miteinander. Eines von A.T. Stills Prinzipien besagt, dass der Körper Selbstheilungskräfte besitzt. Dieses erfahren wir z.B. regelmäßig, wenn Wunden nach einigen Tagen selbständig verheilen.

In der Osteopathie werden die Selbstheilungskräfte des Menschen aktiviert. Der Osteopath ist dabei kein Heiler, er gibt dem Körper lediglich einen Impuls, und somit eine Hilfe zur Selbsthilfe. Oft treten Schmerzen nicht in den Regionen auf, wo sie entstanden sind. So kann es z.B. passieren, dass der Osteopath die Hüfte und den Bauchraum behandelt, um eine Verspannung im Nacken zu lösen. Ziel der Behandlung ist die Wiederherstellung des körpereigenen Gleichgewichtes. Das kann in der Regel einige Zeit dauern.Um dem Körper genügend Zeit zu geben, wird der darauf folgende Termin im Abstand von zwei bis vier Wochen vereinbart

Ist die Osteopathie wirklich eine sanfte Therapie?

Mit dem Begriff „Osteopathie“ verbinden viele eine sanfte Therapie. Dieses stimmt aber nur bedingt. Wenn der Osteopath im craniosacralen System arbeitet, fühlt es sich wie ein „Handauflegen“ an. Im parietalen System kann es dagegen schon etwas kräftiger werden, so zum Beispiel beim Lösen von sehr festen Blockierungen in der Brustwirbelsäule oder bei einer Fascienbehandlung (also der Muskelumhüllung).

Ursprung der Osteopathie

Die Osteopathie ist in den letzten Jahren immer populärer geworden. Tatsächlich wurde diese ganzheitliche Therapie aber schon von dem amerikanischen Arzt Andrew Taylor Still um das Jahr 1864 entwickelt. A.T. Still ist  auch der Namensgeber dieser Behandlungsmethode. Osteopathie bedeutet wörtlich übersetzt „Leiden der Knochen“. Still suchte eine Alternative zur Schulmedizin, die damals noch nicht dem heutigen Standard entsprach. Er therapierte nicht nur Muskel- und Gelenkbeschwerden, sondern auch Erkrankungen innerer Organe. Er ging davon aus, dass alle Krankheiten ihren Ursprung in den Knochen und Gelenken haben.

Physiotherapie als begleitende Maßnahme zur Osteopathie?

Grundsätzlich ist es möglich, beide Therapieverfahren parallel wahrzunehmen. Die Konzepte ergänzen sich hervorragend, weshalb der Beruf des Osteopathen so attraktiv für viele Physiotherapeuten geworden ist. Viele Techniken des parietalen Systems sind auch in der Physiotherapie bekannt.

Wie sieht eine osteopathische Behandlung aus?

Die erste Behandlung dauert grundsätzlich etwas länger. Nach der Anamnese folgt eine osteopathische Befundaufnahme. Hierbei untersucht der Osteopath den Patienten, registriert Verspannungen im visceralen, fascialen oder craniosacralen System und sucht nach blockierten Gelenken. Mit Hilfe der Befundaufnahme wird ein Behandlungsplan erstellt und mit dem Patienten die weitere Vorgehensweise besprochen.

Rechtliches zur Ausübung der Osteopathie

Im Gegensatz zu England oder den USA ist “Osteopath” keine Berufsbezeichnung, die in Deutschland bekannt bzw. erlaubt ist. In Deutschland dürfen Kranke nur gegen Geld behandelt werden, wenn zuvor ein Arzt oder Heilpraktiker eine Diagnose gestellt hat. Man spricht hierbei vom sog. „first contact“, der nur diesen beiden Berufen zusteht. Dementsprechend dürfen nur Ärzte oder Heilpraktiker als Osteopathen arbeiten. Physiotherapeuten ist die Ausübung der Osteopathie untersagt (Oberlandesgericht Düsseldorf AZ. I-20 U 236/13 vom 08.09.2015). Auch eine vom Arzt ausgestellte Verordnung oder Empfehlung berechtigt den Physiotherapeuten nicht zur Ausübung der Osteopathie. Wie bereits angemerkt ist es allen Berufsgruppen verboten sich in Deutschland als "Osteopath" zu bezeichnen. Stattdessen führen Heilprkaktiker mit abgeschlossenem Studium der Ostopathie die Bezeichnung "Heilpraktiker - Schwerpunkt Osteopathie".

Nicolaus von Ketelhodt und Susanne Krebs haben ein fünfjähriges Studium in Osteopathie an der OSD in Hamburg absolviert. Nicolaus von Ketelhodt verfügt zudem über einen Abschluss der BAO (Bundes Arbeitsgemeinschaft Osteopathie e.v. www.bao-osteopathie.de).

Beide sind sowohl Physiotherapeuten, als auch Heilpraktiker (Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 HeilPrG).

Welche Unterschiede bestehen zur Schulmedizin?

Der Osteopath nimmt sich Zeit für den Patienten! In der ersten Behandlung erfolgt eine ausführliche Anamnese. Diese kann schon einmal 45 Minuten in Anspruch nehmen. Eine sorgfältige Anamnese ist wichtig, um komplexe Zusammenhänge der Beschwerden zu erkennen. Im Gegensatz zur klassischen Medizin wird in der Osteopathie systemübergreifend gedacht und behandelt. Ein Beispiel: Ein Patient hat Schmerzen im unteren Rücken. In diesem Falle könnte sich eine „Ursachen-Folge-Kette“ von einem blockierten Fußwurzelknochen über das Knie und die Hüfte bis in den Rücken aufgebaut haben. Es könnte aber auch ein Problem im Verdauungssystem vorliegen, welches zu Irritationen im Bereich der unteren Lendenwirbelsäule führt. Zahlreiche weitere Verbindungen zu scheinbar entfernt liegenden Strukturen sind außerdem denkbar. Es ist die Aufgabe des Osteopathen, diese Zusammenhänge herauszufinden. Der klassische Schulmediziner wird sich in der Regel nur auf die schmerzhafte Region konzentrieren. Dieses kann selbstverständlich auch hilfreich sein, wobei eine ganzheitliche Betrachtungsweise für eine erfolgreiche Behandlung meist effizienter ist.

Dauer und Kosten einer Osteopathie

Wir planen für die erste Behandlung ca. 60 Minuten ein. Für die weiteren Therapiesitzungen benötigen wir ca. 40 Minuten.

Für Patienten, die eine Heilpraktikerzusatzversicherung abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit, die Behandlung erstattet zu bekommen. Wir erstellen Ihnen bei Bedarf für jede Behandlung eine Heilpraktikerrechnung.  

Hinweis: Wir sind bemüht, Ihnen die Abrechnungsposten so zusammenzustellen, dass die Behandlung von Ihrer Versicherung übernommen wird. Es besteht jedoch keine Garantie, dass Ihre Versicherung den vollen Rechnungsbetrag erstattet. Dieses hängt von Ihrer jeweiligen Versicherung bzw. von Ihrem Vertrag ab. 

Für eine osteopathische Behandlung in unserer Praxis berechnen wir derzeit 85 Euro pro Behandlung. Nach § 4 Nr. 14 UstG sind wir von der Umsatzsteuer befreit.

Hinweis: Das Honorar ist am Behandlungstag in der Praxis bar oder mit EC-Karte zu entrichten. Es ist nicht möglich, eine Osteopathie mit einem Kassenrezept   (z. B. Massage oder Krankengymnastik) zu verrechnen, da diese Vorgehensweise vom Gesetzgeber verboten ist. Wir bitten um Verständnis, dass wir hierbei keine Ausnahmen machen!

Unsere Therapeuten

Nicolaus von Ketelhodt

Heilpraktiker - Schwerpunkt Osteopathie, Physiotherapeut

Nicolaus von Ketelhodt ist geschäftsführender Gesellschafter der Reha Med Kiel Gbr seit 2001. Vor Abschluss des fünfjährigen Osteopathiestudiums legte er seine physiotherapeutischen Schwerpunkte in die Bereiche Orthopädie und Sportphysiotherapie. Als Inhaber der DOSB-Sportphysiotherapie-Lizenz bringt er seine Erfahrung aus dem Leistungssport in die Osteopathie mit ein. Nicolaus von Ketelhodt betreute u.a. als Heimtherapeut das deutsche Beachvolleyball Nationalteam, die Ruderolympiasiegerin Meike Evers, die Bundesligamannschaften des USC-Kiel (Triathlon) und des KTB (Leichtathletik) und gehörte lange Zeit zum erweiterten Betreuerteam des THW Kiel.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Osteopathiestudiums wurde ihm 2013 das Zertifikat "Osteopath BAO" verliehen.

 

Susanne Krebs

Heilpraktikerin mit Schwerpunkt Osteopathie, Physiotherapeutin

Susanne Krebs arbeitet seit 2001 zunächst als Physiotherapeutin in der Reha Med Kiel. Seit 2017 ist sie auch Heilpraktikerin. Ihre Schwerpunkte liegen u.a. in der Behandlung von gynäkologischen und orthopädischen Krankheitsbildern.

Kostenübernahme für Osteopathie

Privatversicherungen und Heilpraktikerzusatzversicherungen

Je nach Tarif übernehmen diese Versicherungen in der Regel die Behandlungskosten. Sie benötigen kein Rezept, da es sich hier um eine Heilpraktikerleistung handelt.

 

Gesetzliche Versicherungen

Viele gesetzliche Versicherungen übernehmen die Kosten anteilig. Häufig werden für 6 Behandlungen pro Jahr, jeweils 80 % der Kosten - höchstens jedoch 60 EUR pro Behandlung, übernommen. Für die Behandlung in unserer Praxis entsteht in diesem Falle also ein Eigenanteil von 14 EUR pro Behandlung. Es sind aber auch andere Kostenübernahmemodelle möglich. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen fordern zudem eine ärztliche Verordnung über Osteopathie. Diese kann formlos, z.B. auf einem Privatrezept, erfolgen. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über die jeweiligen Bedingungen zur Kostenübernahme.

Aktuelle Informationen dazu finden SIe auf der folgenden Seite:

www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html